Werkstattkarte erneuern

 

Leistungsbeschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Kontrollgerätehersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.

Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber.  Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig.

Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Gültigkeitsdauer der Werkstattfolgekarte beträgt 1 Jahr.

Die zuständige Stelle erneuert die Karte binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags und Vorlage aller benötigten Unterlagen.

 

 

Teaser

Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, müssen Sie einen Antrag auf Erneuerung der Karte stellen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderli-chen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort
    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prü-fen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
  • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.

 

 

Zuständige Stelle

Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

 

 

Voraussetzungen

Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und be-auftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos
  • Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
  • Einen Schulungsnachweis  für Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
  • Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
  • Ihre Werkstattkarte
  • Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

 

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: variabel

Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 50 Euro

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

15 Werktage bis 1 Monat vor Ablauf der jeweils gültigen Werkstattkarte

 

 

Bearbeitungsdauer

15 Werktage

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte wegen Fristablauf hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist.

 

Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft zu unterzeichnen.

 

Die Erneuerung der Werkstattkarte sollte spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsablauf der bisherigen Werkstattkarte beantragt werden

 

 

Urheber

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

 

 

Fachlich freigegeben am

06.02.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Infos zur Führerscheinstelle

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner: