Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche

 

Leistungsbeschreibung

Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.

 

 

Teaser

Wenn Sie im Ausland wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit haben, dann können Sie einen Reisepass beantragen. Dies können Sie sowohl im Inland, als auch im Ausland vornehmen.

 

 

Verfahrensablauf

Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.

 

Da die Ausstellung des Reisepasses in Ländergesetzen geregelt ist, sollten sich Antragsteller auf jeden Fall vorher mit der jeweiligen Meldebehörde in Kontakt setzen und sich über Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren lassen.

 

Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Im Inland: Einwohnermeldeamt (letzter Hauptwohnsitz oder auch jede andere Ausweisbehörde, Meldeamt im Bundesgebiet, außer Hamburg). 

 

Im Ausland: Botschaft oder Konsulat

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass

 

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Geltungsdauer: 6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
  • Geltungsdauer: 10 Jahr
    für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

 

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

 

3 Tage für den Expressreisepass

 

Was sollte ich noch wissen?

Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

Ansprechpartner: