einfache Melderegisterauskunft

 

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

 

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

 

 

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

 

 

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

 

Weiterführende Informationen

 

Informationsstand

05.11.2015

 

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

  • Gebühr für jede betroffene Person: 8,10 €
  • für gewerbliche Zwecke, außer für Zwecke der Werbung und des Adresshandels, für jede betroffene Person: 9,20 €
  • für Zwecke der Werbung und des Adresshandels: 13,00 €

Die Gebühr ist im Vorfeld zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren im Vorfeld zu entrichten sind und auch anfallen, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist oder aus rechtlichen Gründen eine Auskunftserteilung nicht zulässig ist.

Die Auskunftserteilung erfolgt schriftlich. Eine Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Bitte geben Sie daher bei Ihrer Anfrage eine vollständige Rücksendeanschrift an.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Bürgerbüro

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

Ansprechpartner: