Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen

 

Leistungsbeschreibung

Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen (Einsichtsfrist), um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

 

 

Teaser

Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen.

 

 

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der Wahlbehörde persönlich vorstellig werden.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

Es muss eine Wahlberechtigung vorliegen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personaldokument,
  • ggf. Wahlbenachrichtigung

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Einsicht an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erhallten.

 

 

Anträge / Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

 

 

Fachlich freigegeben durch

MdI

 

 

Fachlich freigegeben am

29.11.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Kommunales (Sitzungsdienst/Wahlen)

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-860
Telefax: +49 2631 802-323

Webseite: Infos zu den Wahlen
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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