Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

 

Leistungsbeschreibung

Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

 

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

 

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

 

 

Teaser

Sie möchten Ihren Hund von der Maulkorbpflicht befreien lassen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
  • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid

 

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

 

 

Voraussetzungen

  • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
  • Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Ihr Hund darf nicht bissig sein
  • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

 

Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
  • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
  • Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.