Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

 

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
  • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet

 

Teaser

Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.

 

 

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

 

Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.

 

 

Informationsstand

11.09.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Soziale Dienste

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-100
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: Soziale Dienste
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 . 16:30 Uhr

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

 

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Abteilungsleitung Jugend und Familie

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Jugend und Familie

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-437
Telefax: 02631 803-665

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 52 - 1. Leitung (Sozialer Dienst & Schulsozialarbeit)

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 52 - 5. Sozialer Dienst und Schulsozialarbeit

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per eMail

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