Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

 

 

Teaser

In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

 

 

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

 

 

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

 

 

Informationsstand

09.10.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Standesamt

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Standesamt

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden (einzige Ausnahmen: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an das Standesamt unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.

Ansprechpartner: