Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

 

Leistungsbeschreibung

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.

 

 

Teaser

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen.

 

 

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

 

Voraussetzungen

Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

45,00 Euro

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html

 

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

 

Informationsstand

18.05.2022

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Ansprechpartner: